Akademische Gremien und Hochschulpolitik

Gremien der akademischen Selbstverwaltung

Institutsrat

Website: http://www.physik.hu-berlin.de/de/institut/gremien/instrat

Der Institutsrat ist das entscheidende Gremium am Institut. Er bestimmt über die konkrete Umsetzung der Lehre am Institut (wobei Lehrstühle etc. Angelegenheit der Fakultät sind), den Finanzplan des Instituts, Berufungskommissionen, Personalangelegenheiten und Ähnliches. Die studentischen Mitglieder haben bei allem ein Stimmrecht und sie können Veto einlegen.

Der Institutsrat setzt sich aus 7 Professor*innen, 2 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, 2 Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung und 2 Studierenden zusammen.

Der Institutsrat wird von allen am Institut in ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt, die Wahl findet meist gemeinsam mit den Wahlen zum Fakultätsrat. Er wird alle zwei Jahre gewählt.

Bei der ersten, konstituierenden Sitzung werden der/die Institutsdirektor*in sowie der/die stellvertretende Direktor*in für Lehre und Studium vorgeschlagen und von den Mitgliedern des Rates gewählt.

Fakultätsrat

Website: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/mnf/struktur/fakratgre

Der Fakultätsrat entscheidet über alles, was die gesamte Fakultät betrifft, aber auch über Berufungen, Habilitationen sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Studierende haben wie im Institutsrat Stimmrecht und Vetorecht, außer bei Habilitationen. Unsere Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät besteht aus den Fachbereichen Physik, Chemie, Mathematik, Informatik und Geographie.

Der Fakultätsrat wird alle 2 Jahre gewählt. Er setzt sich zusammen aus: 10 Professor*innen, 3 wissenschaftlichen Mitarbeitern*innen, 3 Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung und 3 Studierenden. Diese werden von den jeweiligen Gruppen gewählt. Der/Die Dekan*in der Fakultät wird in der konstituierenden Sitzung vorgeschlagen und gewählt. Außerdem wird ein/e Prodekan*in für Forschung und ein/e Prodekan*in für Studium und Lehre.

Prüfungsausschuss (PA)

Website: http://www.physik.hu-berlin.de/de/institut/gremien/pa

Der Prüfungsausschuss unseres Instituts ist für alle prüfungstechnischen Belange der Studierenden verantwortlich. Dabei geht es vor allem darum, Situationen im Einzelfall zu klären und Lösungen zu finden, die von der Prüfungsordnung nicht hinreichend abgedeckt sind. Er steht als Brückenbauer zwischen Prüfungsordnung und der Komission für Lehre und Studium.

Er dient auch als Ansprechpartner bei Abweichungen von der Prüfungsordnung und soll darauf achten, dass Klausurtermine frühzeitig festgelegt und die Korrekturzeiten gemäß Prüfungsordnung (4 Wochen) eingehalten werden. Der Prüfungsausschuss arbeitet eng mit dem Prüfungsbüro zusammen.

Der PA wird vom Institutsrat eingesetzt; Nachbenennungen sind somit jederzeit möglich.

Aufgaben des PA sind insbesondere:

  • Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Universitäten
  • Anerkennung von Modulen bei/nach einem Auslandsaufenthalt
  • Änderung der in der Prüfungsordnung angegebenen Prüfungsform

Kommission für Lehre und Studium (KLS)

Website: http://www.physik.hu-berlin.de/de/institut/gremien/KLS

Die Kommission für Lehre und Studium kümmert sich, wie der Name schon sagt, um alle Studienangelegenheiten. Die wichtigste Aufgabe ist es, Probleme in der Lehre und in den Studien- und Prüfungsordnungen festzustellen und sie zu beheben, sowie neue Studienordnungen auszuarbeiten. Dies kann leicht ein bis zwei Semester in Anspruch nehmen.

Die KLS ist ein beratendes Gremium, arbeitet also dem Institutsrat zu und gibt Vorschläge und Empfehlungen. Die KLS entscheidet allerdings zum Beispiel, dass Lehrevaluationen durchgeführt werden und wertet diese aus.

Die KLS besteht aus 4 Professor*innen, 1 wiss. Mitarbeiter*in und 5 Studierenden. Sie wird vom Institutsrat eingesetzt.

Kommission für Frauenförderung

Website: http://www.physik.hu-berlin.de/de/institut/fb/Frauenkommission

Seit Sommer 2008 gibt es am Institut für Physik die Kommission für Frauenförderung (KFF), diese ist ein beratendes Gremium des Institutsrates. Die Kommission hat sich der Frauenförderung und Gleichberechtigung verschrieben. Das heißt:

  • Finanzielle Unterstützung von Frauen (Teilnahme an Tagungen o.Ä.)
  • Finanzierung von Gastprofessorinnen
  • Unterstützung von FiNCA (Frauen in den Naturwissenschaften am Campus Adlershof, Initiative zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen)
  • frauen- und familienfreundliches Institutsklima (z.B. Wickelraum)

Die KFF besteht aus 1 Professor*in, 1 wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in, 2 Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung und 1 Student*in. Sie wird vom Institutsrat eingesetzt.

Zusätzlich zur KFF gibt es am Institut eine dezentrale Frauenbeauftragte: https://www.physik.hu-berlin.de/de/institut/fb/frauenbeauftragte.

Habilitationskommissionen

Die Habilitationskommission ist nach deutschem Recht Bestandteil des offiziellen Habilitationsverfahrens, also der offiziellen Anerkennung der Lehrbefähigung an einer Universität. Wenn eine Habilitationskommission (vom Fakultätsrat) berufen wird, so muss der Institutsrat Vertreter*innnen aller Statusgruppen für diese benennen. Das studentische Mitglied hat nur eine beratende Funktion, allerdings kommt es insbesondere bei der Begutachtung der Lehrprobe -- in der Regel eine Vorlesung aus dem Grundstudium -- auf die Meinung der Studierenden an.

Berufungskommissionen

Eine Berufungskommission (BeKo) wird immer dann eingesetzt, wenn eine (Junior-)Professur zu besetzen ist. Die Kommission entwirft den Ausschreibungstext, entscheidet, wo die Ausschreibung erfolgt, lädt nach Sichtung der Bewerbungen eine bestimmte Anzahl Bewerber*innen zu Vorträgen und Gesprächen ein und beschließt dann eine geordnete Liste, welche im Anschluss ihren Lauf durch die Gremien Fakultätsrat und Akademischer Senat nimmt. Die studentischen Vertreter haben (im Gegensatz zu Habilitationskommissionen) Stimmrecht.

Eine Berufungskommission wird von der Fakultät eingesetzt. Die Statusgruppe der Professor*innen muss die Stimmmehrheit innehaben. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende, diese Statusgruppen können die Kommission (in der Regel zu gleichen Teilen) bis zu einer Stimme unterhalb der Professor*innenzahl auffüllen. Vetreter*innen der Statusgruppe der sonstigen Mitarbeiter*innen können beratend mitwirken. Des Weiteren sind als beratende Mitglieder noch die Frauenbeauftragte des Instituts und teilweise einE Verfahrensbeobachter*in (aus einer anderen Fakultät) dabei, die einen Bericht für den Akademischen Senat schreiben müssen.

Studentische Gremien

Die Gesamtheit der Studierenden der HU Berlin ist die Verfasste Studierendenschaft, deren Gremien das Studierendenparlament (StuPa) und als sein ständiger Ausschuss der Referent*innenRat (RefRat, gesetzlich AStA) sind.

Studierendenparlament

Website: https://vertretungen.hu-berlin.de/de/stupa/

Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb der verfasste Studierendenschaft. Das StuPa entscheidet insbesondere, wie die Beiträge der Studierendenschaft (ab dem Sommersemester 2016 8,50 Euro je Studi) verwendet werden. Zu etwa einem Drittel werden diese für Sozialausgaben der Studierendenschaft (studentisches Sozialberatungssystem, Nothilfefonds, Gehälter etc. ) verwendet, ein weiteres Drittel steht den Fachschaften zur Verfügung.

Vom letzten Drittel werden die Unkosten der studentischen Selbstverwaltung bezahlt. Hierzu zaehlen die Investitionen in selbstverwaltete studentische Projekte (wie z.B. das MoPS), in studentische Publikationen (stud_kal, HUch!) sowie verschiedenste Veranstaltungen (wie Partys und Seminare)

Außerdem entscheidet die Zusammensetzung des StuPa über die politische Grundausrichtung der studentischen Mitgestaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin; das StuPa wird jedes Jahr im Januar per Listenwahl gewählt.

ReferentInnen Rat

Website: http://www.refrat.de/referat.html

Der RefRat (gesetzl. AStA) bildet das Exikutivorgan der verfassten Studierendenschaft. Er besteht aus fünf Kern- sowie zehn besonderen Referaten, die verschiedene Zuständigkeiten wahrnehmen. Die Kernreferate kümmern sich um die Belange aller Studierender und werden durch das StuPa besetzt. Die besonderen Referate vertreten jeweils eine bestimmte Interessensgruppe, z.B. kümmert sich das Fachschaftskoordinationsreferat um die Belange der Fachschaftsvertretungen. Die besonderen Referate werden durch ihre jeweilige Hauptversammlung besetzt.

Fachschaftsräte- und Initiativenversammlung

Website: http://friv.hu-berlin.de/fachschaftsrate-und-initiativenversammlung/

Die Fachschaftsräte- und -initiativenversammlung (FRIV) ist der Zusammenschluss aller Fachschaftsvertretungen an der Humboldt-Universität zu Berlin und vertritt deren Interessen auf universitärer Ebene. Zuständig für die FRIV ist das Referat für Fachschaftskoordination im RefRat.

Studierende in der Physik in den Gremien

(Aktualisiert am 04.09.2023)

Institutsrat

  • Mitglied*Innen: Magnus, Jannis

Prüfungsauschuss

  • Mitglieder*Innen: Amr

Strukturkommission

  • Mitglieder*Innen: Justus

Kommission für Lehre und Studium

  • Mitglieder*Innen: Justus, Lauti, Amr, Johanna, Kathi

Kommission für Frauenförderung

  • Mitlieder*Innen: Stephanie Wagner
Organigramm der Studentischen und akademischen Selbstverwaltung