Habilitationskommissionen

Allgemeines

Die Habilitationskommission ist nach deutschem Recht Bestandteil des offiziellen Habilitationsverfahrens. Wenn eine Kommission (vom Fakultätsrat) berufen wird, so muss der Institutsrat eineN studentischeN VertreterIn für diese Kommission benennen. Das studentische Mitglied hat nur beratende Funktion. Grundlage für die Habilitationen ist die gültige Habilitationsordnung (pdf).

Ablauf

Die Kommission trifft sich zuerst in der konstituierenden Sitzung, dabei wird ein Überblick über die Arbeit des Habilitanden/der Habilitandin (im weiteren KandidatIn) gegeben und die Kommission kann sich auch bereits über GutachterInnen der Habilitationsschrift einigen. Durch den/die VorsitzendeN werden Arbeitstreffen einberufen. Darin muss die Kommission über GutachterInnen entscheiden, Themen für den öffentlichen Vortrag diskutieren und bewerten sowie die Termine festlegen.

Da der/die KandidatIn die Lehrbefähigung in einem Hochschulfach erwerben möchte, muss er/sie sich einer Lehrprobe unterziehen. Diese ist in der Regel eine Vorlesung aus dem Grundstudium. Das studentische Mitglied sollte unbedingt bei dieser Veranstaltung dabei sein, da im Anschluss an die Vorlesung ein Gutachten steht, bei dem es auch auf die Meinung des/der Studierenden ankommt.

Der/die KandidatIn legt der Kommission 3 Themen für den öffentlichen Vortrag zur Auswahl vor. Diese Themen sollten sich deutlich vom Arbeitsfeld des Kandidaten/der Kandidatin abgrenzen lassen. Die Kommission kann Präzisierungen fordern oder Themen ablehnen. Das studentische Mitglied hat hier eine beratende Funktion.

In einer Nachsitzung wird über die Leistung der/des KandidatIn im Vortrag und in der Probevorlesung beraten. Außerdem erfolgt die formale Empfehlung, ob die Lehrbefähigung anerkannt wird oder nicht.