Jobsuche
Ihr könnt in diversen Jobs und Job feldern arbeiten, das Physik Studium vermittelt diverse Kompetenzen, darunter auch Kompetezen zu effektiven Problemlösung. Dies macht ein Physikstudium auch bei Jobs außerhalb der Physik sehr relevant. Jobs in der Forschung sind meistens mit E 13 bezahlt, und sind nur befristet ausgeschrieben, es gibt sehr wenige nicht befristete Stellen. Falls ihr in die Lehre gehen wollt, solltet ihr noch eine Habilitation anstreben.
Arbeitslosengeld
- 3 Monate vorher arbeitssuchend melden (Datum der Verteidigung angeben) unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld
- abwarten, dass sich die Arbeitsagentur meldet, ihr kriegt dann Unterlagen zugeschickt und koennt zur Arbeitsagentur. Achtung, Unterschied: Arbeitsagentur ist fuer ALG I und das Jobcenter ist fuer ALG II
- solltet ihr neben dem Studium schon laenger als 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben, habt ihr Berechtigung auf ALG I. Wie es in dem Fall weitergeht, weiss ich nicht.
- Wichtig: Geht so schnell wie moeglich nach eurer Verteidigung zum Immatrikulationsbuero der HU und exmatrikuliert euch per Hand. Man wird zwar auch automatisch exmatrikuliert, dies geschieht jedoch erst zwei Monate spaeter. Waehrend dieser zwei Monate ist man "virtuell" Bafoeg-berechtigt. Das bringt einem allerdings nichts, soweit ich weiss. zumindest nach meiner Kenntnis richtet sich das Studentenwerk nach §15b des BAFoeGs und streicht die Foerderung, sobald die Abschlusspruefung (also die Verteidigung) vollzogen ist. Obwohl Exmatrikulationsbescheinigungen nirgendwo im Gesetz gefordert sind, bestehen Arbeitsagentur und Jobcenter darauf.
- Auf jeden Fall erstmal zur Arbeitsagentur gehen, die sagen euch dann, ob ihr moeglicherweise Anspruch auf ALG I habt. Wenn nicht, gibt es einen Negativbescheid und die Weisung, zum Jobcenter zu gehen
Bürgergeld (ALG II)
- beim Jobcenter am Empfang melden, Zettel in die Hand kriegen fuer Neuantrag
- Bei dem/der ersten netten Mitarbeiter/in seine Daten angeben
- Zu einer anderen Abteilung geschickt werden, die fuer die Jobvermittlung zustaendig ist. Soweit ich weiss ist das bei Akademikern die Offensivgruppe
- Dort die Situation darlegen, dann wird erklaert, welche Verpflichtungen man hat und wie's weitergeht. Hat man schon einen Plan in der Hinterhand, lassen die einen in Ruhe.
- Wieder in die Wartehalle, dann zur eigentlich Antragsbearbeitung
- Dort bekommt man alle noetigen Formulare ueberreicht inklusive einer Liste, welche Unterlagen benoetigt werden. dazu gehoeren
- Zeugnis bzw. Leistungsuebersicht, auf der Fr. Voigt vermerkt hat, welches Datum das Abschlussdatum sein wird (Datum der Verteidigung)
- Mietvertrag
- Betriebskostenabrechnung
- Gas/Strom/Wasser
- Kontoauszuege der letzten 3 Monate
- Perso und Meldebescheinigung (die ist vielleicht nicht ganz so wichtig. Eigentlich braucht man die schon, aber bei mir wollte die Sachbearbeiterin die dann gar nicht sehen). Anyway, eine Meldebescheinigung gibt es bei jedem Buergeramt und kostet 5 EUR. Wenn ihr die Formulare vom Jobcenter mitbringt, d.h. die Liste der benoetigten Unterlagen, kostet es nichts.
- Krankenkassenkarte
- einen Nachweis darueber, wie ihr euch in den letzten Monaten finanziert habt (Eltern, BAFoeG-Bescheid, Stipendienbescheid, Arbeitsvertrag)
- ggf. Arbeitsvertrag bzw. Stipendienvertrag, wenn man schon weiss, wie es demnaechst weitergeht
- fuer die Abgabe des Antrags macht ihr einen Enddatum aus. Bis zu diesem Datum koennt ihr den Antrag einreichen
- der Haufen Papier, den ihr ausfuellen muesst, ist relativ selbsterklaerend, und wenn nicht findet ihr genug Hilfe im Internet. Das einzige, was meiner Meinung nach Probleme macht, ist die Aufstellung fuer Miete. Ich kenne kaum einen Studierenden, der nicht in einer WG wohnt und dennoch ist diese Moeglichkeit des Wohnens nicht gut vom entsprechenden Formular beruecksichtigt, gerade wenn mehrere Mitbewohner/innen Hauptmieter sind. Deshalb bietet es sich an, eine Aufstellung der Mietverhaeltnisse aufzuschreiben und von den Mitbewohnern unterschreiben zu lassen (inkl. Auflistung wer wieviel m^2 bewohnt, usw.) Dies koennt ihr dann beim Abgabetermin mit dem/der Sachbearbeiter/in durchgehen. Wichtig ist auch, dass ihr in einer entsprechenden Anlage eure Mitbewohner/innen auflistet und dazu schreibt, dass ihr in keinerlei persoenlichem Verhaeltnis zueinander steht, sondern nur Mitbewohner/innen seid. Sonst koennte der Eindruck entstehen, dass ihr amouroese Beziehungen pflegt und zack waeren die fuer euren Unterhalt mit zustaendig.
- Wenn alles beieinander ist, geht man zum Jobcenter, geht mit dem/der Sachbearbeiter/in alles durch, die machen sich nen Haufen Kopien und dann gibt's hoffentlich demnaechst die Unterstuetzung, die euch auch zusteht