Institutsrat

Der Institutsrat ist das entscheidende Gremium am Institut. Er bestimmt über die konkrete Umsetzung der Lehre am Institut (wobei Lehrstühle etc. Angelegenheit der Fakultät sind), den Finanzplan des Instituts, Berufungskommissionen, Personalangelegenheiten und Ähnliches. Die studentischen Mitglieder haben bei allem ein Stimmrecht und sie können Veto einlegen.

Der Institutsrat setzt sich aus 7 Professor*innen, 2 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, 2 Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung und 2 Studierenden zusammen.

Der Institutsrat wird von allen am Institut in ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt, die Wahl findet meist gemeinsam mit den Wahlen zum Fakultätsrat statt. Er wird alle zwei Jahre gewählt.

Bei der ersten, konstituierenden Sitzung werden der/die Institutsdirektor*in sowie der/die stellvertretende Direktor*in für Lehre und Studium vorgeschlagen und von den Mitgliedern des Rates gewählt.

Die Geschäftsordnung des Institutsrat und all seiner Gremien ist

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