Prüfungsausschuss (PA)

Funktion

Der Prüfungsausschuss unseres Instituts ist für alle prüfungstechnischen Belange der Studierenden verantwortlich. Dabei geht es vor allem darum, Situationen zu klären und Lösungen zu finden, die von der Prüfungsordnung nicht hinreichend abgedeckt sind. Hier sehen wir uns als Brückenbauer zwischen Prüfungsordnung und der Komission für Lehre und Studium, welche - im Gegensatz zu unseren kurzfristigen und temporären Lösungen - grundsätzlich stets darum bemüht ist, die Studienordnungen an sich verändernde Umstände anzupassen.

Natürlich dienen wir auch als AnsprechpartnerInnen bei Abweichungen von der Prüfungsordnung. In diesem Rahmen helfen wir auch mit, dass Klausurtermine frühzeitig festgelegt und die Korrekturzeiten gemäß Prüfungsordnung (4 Wochen) eingehalten werden. Dabei arbeiten wir eng mit dem Prüfungsamt zusammen.

Arbeitsweise

Wir freuen uns, Studierende auch bei ungewöhnlichen Studienverläufen unterstützen zu können und hoffen gerade bei Auslandsaufenthalten oder bei Wechsel der Universität unbürokratische Lösungen zu finden. Dennoch sind natürlich gewisse Grundsätze einzuhalten.

Insbesondere helfen wir bei den folgenden Anliegen:

  • Anerkennung von Scheinen/Prüfungsleisten anderer Universitäten (deutscher wie internationaler)
    • Die meisten regulären Scheine mit ausgewiesen vergleichbaren Leistungen werden von Amts wegen anerkannt, bei anderen ist eine genaue Prüfung vonseiten des Prüfungsausschusses notwendig. In der Regel übernimmt dies der/die Vorsitzende des Prüfungsausschuss, der/die dann mit allen Mitgliedern Rücksprache hält.
  • Rückstellung eines Moduls
    • Ist ein/eine StudentIn zum zweiten Mal durch eine Prüfung gefallen, so führt (in den meisten Fällen) ein weiteres Scheitern zur sofortigen Exmartikulation - diese ist nur noch sehr schwer bei sehr triftigen Gründen rückgängig zu machen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der Modulrückstellung auf Antrag, bei der wieder volle drei Versuche zum Bestehen des Moduls zur Verfügung stehen. Der Antrag muss an den Prüfungsausschuss gerichtet werden, der wohlwollend darüber entscheidet. Dies bedeutet insbesondere, dass der Prüfungsausschuss einer Modulrückstellung nur dann zustimmt, wenn triftige Gründe für das Scheitern bestanden und realistische Chancen auf Erfolg bestehen. Gerade bei Studierenden aus den ersten Semestern stellt die Konfrontation mit den neuen Anforderungen des eigenverantwortlichen wissenschaftlichen Studiums einen nachvollziehbaren Grund dar.
  • Anerkennung von Scheinen bei einem beabsichtigten Auslandsaufenthalt
  • Änderung der in der Prüfungsordnung angegebenen Prüfungsform

Wahl und Zusammensetzung

Der Prüfungsausschuss wird vom Institutsrat gewählt. Er besteht aus 3 ProfessorInnen, 1 wissenschaftlichen MitarbeiterIn und 1 StudentIn. Bei geplanten Anfragen an den Prüfungsausschuss können Studierende gerne zunächst mit FachschaftlernInnen und den studentischen VertreternInnen Rücksprache halten. Wer von studentischer Seite gerade im Prüfungsausschuss sitzt, ist auf der Seite Gremien zu finden.