Fakultätsrat

Aufgaben

Der Fakultätsrat entscheidet über alles, was die gesamte Fakultät betrifft, aber auch über Berufungen, Habilitationen und Studien- und Prüfungsordnungen. Studierende haben wie im Institutsrat Stimmrecht und Vetorecht, außer bei Habilitationen. Unsere Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät besteht aus der Physik, der Chemie, der Mathematik, der Informatik und der Geographie.

Wahl und Zusammensetzung

Der Fakultätsrat wird alle 2 Jahre gewählt. Er setzt sich zusammen aus: 10 ProfessorInnen, 3 wissenschaftlichen MitarbeiternInnen, 3 MitarbeiternInnen für Technik, Service und Verwaltung und 3 Studierenden. Diese werden von den jeweiligen Gruppen gewählt. Der/Die DekanIn der Fakultät wird in der konstituierenden Sitzung vorgeschlagen und gewählt. Außerdem wird ein/eine ProdekanIn für Forschung und ein/eine ProdekanIn für Studium und Lehre gewählt, der/die den Vorsitz über die Kommission für Lehre und Studium auf Fakultätsebene inne hat.